Gem. § 15 Abs 2 Z 1 MaklerG besteht die Möglichkeit,
Grundsätzlich ist die Streupflicht des Vermieters auf den Zeitraum 6 – 22 Uhr begrenzt.
Auf einer Liegenschaft der beklagten Gemeinde standen zwei Bäume,
Grundsätzlich entsteht der Provisionsanspruch eines Maklers mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 Abs 1 MaklerG).
Die COVID-19-Pandemie führte zu einem umfassenden Maßnahmenpaket.
In den Betriebsräumen eines Landwirtes wurde bei der Verlegung des Estrichs mangelhaft gearbeitet.