Ein Mehrfachagent, der das Trennungsgebot missachtet und
Die Gewerbeordnung 1994 ermöglichte es dem Versicherungsagenten,
Mit 1.10.2004 ist § 165a VersVG in Kraft getreten,
In Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht sinngemäß die Obliegenheit:
Dem Versicherungsnehmer muss bereits bei der Antragstellung deutlich erkennbar sein,
Auch im Versicherungsvertragsrecht gibt es ungeschriebene Schutz- und Sorgfaltspflichten des Versicherers,