Die COVID-19-Pandemie führte zu einem umfassenden Maßnahmenpaket.
In den Betriebsräumen eines Landwirtes wurde bei der Verlegung des Estrichs mangelhaft gearbeitet.
Gemäß § 6 Abs 1 MaklerG ist der Auftraggeber eines Maklers zur Zahlung einer Provision verpflichtet,
Aufgrund der Definition der durchschnittlichen Lage gem. § 2 Abs 3 RichtWG sind Lagezuschläge zum Richtwertmietzins in Gebieten ausgeschlossen,