Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Der allgemeine Vertragsrechtsschutz umfasst Ansprüche aus Versicherungsverträgen bzw. schuldrechtlichen Verträgen

Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden,

Gemäß den Vertragsbedingungen besteht Versicherungsschutz für Ausfälle an „rechtlichen begründeten Forderungen“.

In der Betriebshaftpflichtversicherung besteht ein Risikoausschluss für bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften.

Versichert waren das zu Wohnzwecken genutzte Gebäude an einer bezeichneten Risikoadresse und alle ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Gebäude der versicherten Landwirtschaft an weiteren Risikoadressen.

Der Versicherte hat mit dem Versicherer einen Lebensversicherungsvertrag mit Gewinnbeteiligung samt einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen,