Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Wer eine Unfallversicherung hat und sich verletzt, ist häufig mit der Frage konfrontiert,

Der Versicherungsnehmer hat eine Bauherren-Haftpflicht abgeschlossen,

Der Kläger meldete dem Versicherer einen Feuchtigkeitsschaden in seinem Badezimmer,

In der Unfallversicherung ist die Pflicht, sich einer Krankenbehandlung zu unterziehen, eine Obliegenheit nach § 183 VersVG.

Nach Art 7.4.4. ARB besteht – soweit nichts anderes vereinbart ist - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen mit dem eigenen Rechtsschutz-Versicherer.

Dem klagenden Versicherungsnehmer wurde bei einem Einbruchsdiebstahl ein Heimkinoprojektor gestohlen.