Für das Vereinsmitglied ist es unzumutbar, wenn ein Kostenvorschuss von EUR 1.000,00
Der Kläger hatte bei der Beklagten eine „Eigenheim-/Haushaltsversicherung Sicher Wohnen Plus“ abgeschlossen.
Versicherer beauftragen regelmäßig freiberufliche Sachverständige oder sachkundige Mitarbeiter ihres Unternehmens,
In den allgemeinen Bedingungen von Unfallversicherungen findet sich regelmäßig der sogenannte Alkoholausschluss.
Die Klägerin, ein Reinigungsunternehmen, zerkratzte im Zuge der Erbringung ihrer Arbeitsleistung die Glasscheiben des Wintergartens ihres Kunden.