Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Die Versicherung umfasst auch die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr

Bei einem Bauvorhaben kam es zu einem Brandschaden durch einen Kurzschluss im Baustromverteiler.

Entscheidend ist nicht die äußere Erscheinungsform (Formulierung) der Versicherungsklausel,

IN DER PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wegen der gleichgelagerten Interessenslage wie in der Lebens- und Krankenversicherung